Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für Arbeitnehmerüberlassung (Pflege)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen der
Pflegepersonal Dortmund (nachfolgend „Verleiher“) gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend „Entleiher“) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung von Arbeitnehmer:innen (nachfolgend „Leiharbeitnehmer:innen“) zur Erbringung von Pflege- und Unterstützungsleistungen beim Entleiher. Ein bestimmter Erfolg (z. B. Behandlungserfolg) wird nicht geschuldet.
3. Arbeitnehmerüberlassung / Erlaubnis
Die Überlassung erfolgt ausschließlich im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Der Verleiher handelt als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer:innen.
4. Auswahl und Qualifikation
Der Verleiher stellt dem Entleiher geeignete Arbeitnehmer:innen entsprechend der vereinbarten Qualifikation (z. B. Pflegefachkraft/Pflegehelfer:in) zur Verfügung. Der Verleiher übernimmt keine Garantie dafür, dass bestimmte Personen dauerhaft oder jederzeit verfügbar sind.
5. Weisungsrecht / Einsatzdurchführung
Während des Einsatzes unterliegen die Leiharbeitnehmer:innen den fachlichen und organisatorischen Weisungen des Entleihers. Der Entleiher verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Arbeitsschutz-, Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
6. Arbeitszeiten / Pausen / Einsatzplanung
Die Arbeitszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Einsatzauftrag. Pausen sind durch den Entleiher zu gewährleisten und in den Stundennachweisen korrekt zu dokumentieren.
7. Stundennachweise
Der Entleiher verpflichtet sich, die geleisteten Stunden (inkl. Zuschläge/Nacht/Sonn-/Feiertage) spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Einsatzende schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
Werden Stundennachweise nicht fristgerecht bestätigt, gelten die vom Verleiher erfassten Zeiten als anerkannt, sofern der Entleiher nicht binnen 5 Werktagen schriftlich widerspricht.
8. Abrechnung / Preise / Zuschläge
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich geleisteten und bestätigten Stunden.
Zuschläge (z. B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) werden entsprechend der Vereinbarung im Einsatzauftrag berechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Bei Zahlungsverzug ist der Verleiher berechtigt, Verzugszinsen gemäß gesetzlichen Vorschriften zu berechnen und weitere Einsätze bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
10. Einsatzabbruch / Nichtantritt
Kann ein geplanter Einsatz durch den Entleiher nicht stattfinden oder wird er vorzeitig abgebrochen, ist der Entleiher verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen.
Bereits angefallene Aufwendungen sowie bis zur Mitteilung entstandene Einsatzzeiten sind vom Entleiher zu tragen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
11. Krankheit / Ausfall der Leiharbeitnehmer:innen
Bei krankheitsbedingtem Ausfall bemüht sich der Verleiher nach Möglichkeit um Ersatz. Ein Anspruch auf Ersatzstellung besteht nicht.
12. Haftung
Der Verleiher haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verleihers verursacht wurden.
Für Schäden, die im Rahmen der Tätigkeit beim Entleiher durch Leiharbeitnehmer:innen entstehen, haftet der Verleiher nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Der Entleiher verpflichtet sich, Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
13. Datenschutz / Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO).
Der Entleiher verpflichtet sich, alle ihm bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Verleihers vertraulich zu behandeln.
14. Abwerbung / Übernahme
Die direkte oder indirekte Abwerbung sowie Übernahme überlassener Arbeitnehmer:innen durch den Entleiher während des Einsatzes sowie innerhalb von 6 Monaten nach Einsatzende bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verleihers. Andernfalls kann eine angemessene Vermittlungs-/Übernahmepauschale in Rechnung gestellt werden.
15. Schriftform
Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
16. Gerichtsstand / anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Dortmund.
Stand: 15.01.2026

